Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 05.07.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Behandlungsverträge zwischen Franziska Schicht, EquiHealth.G (nachfolgend „wir“ bzw. „uns“) und dem Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder sonstigen Verfügungsberechtigten über das zu behandelnde Pferd (nachfolgend „Kunde“). Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, kein Werkvertrag – wir schulden die fachgerechte Durchführung der physiotherapeutischen Leistung, nicht einen bestimmten Heilerfolg.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Zustandekommen des Behandlungsvertrags
Der Behandlungsvertrag kommt durch unsere Terminbestätigung zustande; gleich, ob die Anfrage telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über ein Online-Buchungsformular erfolgt. Mit der Terminbestätigung erkennt der Kunde diese AGB an.
Wir behalten uns vor, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht gegeben ist, der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach § 4 nicht nachkommt oder Anhaltspunkte für eine Erkrankung vorliegen, die außerhalb unserer fachlichen Zuständigkeit als Pferdephysiotherapeutin liegt (z. B. akute, ungeklärte Lahmheit ohne tierärztliche Abklärung).
§ 3 Termine, Absagen und Ausfallhonorar
Ein vereinbarter Termin ist exklusiv für den Kunden und sein Pferd reserviert. Damit dieser Zeitslot bei einer Absage anderweitig vergeben werden kann, gilt Folgendes:
- Absagen oder Terminverschiebungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Die Absage muss uns in Textform (z. B. WhatsApp, SMS oder E-Mail) oder telefonisch erreichen.
- Bei Absage innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen ohne Absage wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Behandlungspreises fällig, da die reservierte Zeit in der Regel nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.
- Kein Ausfallhonorar wird berechnet, wenn die kurzfristige Absage auf einem für den Kunden unvorhersehbaren und nicht zu vertretenden Ereignis beruht (z. B. akuter Notfall des Pferdes, plötzliche schwere Erkrankung des Kunden, höhere Gewalt). Der Grund ist auf Nachfrage glaubhaft zu machen. Wir entscheiden in diesen Fällen nach billigem Ermessen.
- Verspätet sich der Kunde zum Termin, verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend, ohne dass sich der vereinbarte Preis reduziert.
- Müssen wir einen Termin aus eigenen, nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit, Unfall) absagen, entstehen dem Kunden hierdurch keine Kosten; ein Ersatztermin wird zeitnah angeboten.
§ 4 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden
Damit eine sichere und wirksame Behandlung möglich ist, ist der Kunde verpflichtet, uns vor Beginn der ersten Behandlung sowie bei jeder Veränderung unaufgefordert über Folgendes zu informieren:
- bekannte Vorerkrankungen, Verletzungen, Operationen und aktuelle Beschwerden des Pferdes,
- laufende tierärztliche Behandlungen, Diagnosen und Medikationen,
relevante tierärztliche Befunde (z. B. Röntgenbilder, Diagnosen zu Lahmheiten), sofern vorhanden.
Der Kunde stellt sicher, dass das Pferd sicher zu führen und zu handhaben ist, sowie einen geeigneten, sicheren, ebenen und ausreichend beleuchteten Behandlungsplatz zur Verfügung steht. Werden diese Mitwirkungspflichten verletzt und entsteht hierdurch ein Schaden, ist unsere Haftung ausgeschlossen (siehe § 6).
§ 5 Ansteckende Krankheiten und Hygiene
Da wir im mobilen Einsatz zwischen verschiedenen Ställen und Kunden unterwegs sind, kommt der Vermeidung der Verschleppung von Krankheitserregern eine besondere Bedeutung zu. Der Kunde ist daher verpflichtet, uns vor dem vereinbarten Termin unaufgefordert zu informieren, wenn
- das zu behandelnde Pferd an einer ansteckenden Krankheit leidet oder ein entsprechender Verdacht besteht (z. B. Druse, Herpes, Influenza, Hautpilz, Räude, Mauke mit Verdacht auf Erreger o. Ä.), oder
- im selben Stall bzw. Bestand des Pferdes eine ansteckende Krankheit aufgetreten ist oder ein begründeter Verdacht besteht – unabhängig davon, ob das zu behandelnde Pferd selbst bereits Symptome zeigt.
Diese Meldepflicht dient dem Schutz aller weiteren Pferde und Kunden, die wir im Rahmen unserer Tätigkeit betreuen. Bei begründetem Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung sind wir berechtigt, die Behandlung zu verschieben oder abzulehnen, bis eine tierärztliche Unbedenklichkeit vorliegt bzw. geeignete Hygienemaßnahmen getroffen wurden. In diesem Fall wird kein Ausfallhonorar nach § 3 berechnet, sofern der Kunde seiner Meldepflicht rechtzeitig nachgekommen ist.
Verletzt der Kunde diese Meldepflicht schuldhaft und entsteht uns oder Dritten (z. B. anderen Kunden oder deren Pferden) hierdurch ein Schaden, haftet der Kunde hierfür nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Haftung
Physiotherapeutische Behandlung kann Beschwerden lindern und die Bewegungsfähigkeit unterstützen, jedoch keinen bestimmten Heilerfolg garantieren. Wir schulden eine fachgerechte Behandlung nach aktuellem Stand der Pferdephysiotherapie, keinen bestimmten Behandlungserfolg.
Nicht jede körperliche Reaktion nach einer Behandlung ist Ausdruck eines Behandlungsfehlers. Muskelkaterähnliche Verspannungen, vorübergehende Empfindlichkeiten oder eine sogenannte Erstverschlimmerung können im Rahmen einer physiotherapeutischen Behandlung normal auftreten und klingen in der Regel innerhalb weniger Tage von selbst ab. Zeigt ein Pferd erst mehrere Tage nach der Behandlung neue Symptome (z. B. Lahmheit), begründet dies für sich genommen keinen Rückschluss auf einen Behandlungsfehler und keinen Haftungsanspruch, sofern kein ursächlicher Zusammenhang zu einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung nachgewiesen wird.
Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die nicht auf eine schuldhafte Pflichtverletzung im Rahmen der Behandlung zurückzuführen sind, insbesondere auf tierimmanentes Verhalten (Scheuen, Austreten, Beißen), übernehmen wir keine Haftung.
Der Kunde haftet als Tierhalter für sämtliche Schäden, die durch das Pferd an Personen, Tieren oder Sachen verursacht werden (§ 833 BGB). Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung wird empfohlen.
Tierärzte, Hufschmiede, Sattler, Trainer und sonstige Dritte, die parallel oder im Anschluss an eine Behandlung von uns tätig werden, handeln in eigener fachlicher Verantwortung; hierfür übernehmen wir keine Haftung.
Haftungsansprüche sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Schadens, in Textform bei uns unter genauer Schilderung des Sachverhalts anzuzeigen.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung kommunizierten Preise. Anfahrtskosten werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert berechnet.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich direkt im Anschluss an die Behandlung in bar oder mit Karte. Wird eine Rechnung gestellt, ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie entstandene Mahnkosten geltend zu machen.
§ 8 Dokumentation und Datenschutz
Wir führen über jede Behandlung eine Dokumentation (Befund, durchgeführte Maßnahmen, Empfehlungen). Diese Aufzeichnungen sind unser Eigentum; dem Kunden wird auf Wunsch Einsicht gewährt bzw. gegen Kostenerstattung eine Kopie zur Verfügung gestellt.
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, verarbeitet. Nähere Informationen enthält die separate Datenschutzerklärung.
§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Behandlungsvertrags bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.